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Eine Krise ist selten eine Katastrophe.

In Zeiten großer wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Veränderungen kommt es im Bereich unternehmerischer Aktivitäten verstärkt zu außerplanmäßigen (Krisen)Situationen, die besondere Maßnahmen erfordern. Beispielhaft genannt sei die Kündigung von Geschäftskrediten infolge rückläufiger Umsätze und Liquidität oder bloßer Abwertung von gestellten Sicherheiten sowie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Gesellschaften.
Auf der Grundlage unserer speziellen Kenntnisse im Insolvenz-, Gesellschafts-, Immobilien- und Bankrecht entwickeln wir mit Ihnen konkrete Lösungsansätze bis hin zu umfangreichen Restrukturierungsplänen und helfen bei deren Umsetzung. Dabei moderieren wir zielorientiert die Verhandlungen mit Banken, Behörden, Institutionen und mit bestehenden oder neuen Kapitalgebern. Ist eine Insolvenz unausweichlich, moderieren wir das vorbereitete Gespräch mit dem Insolvenzverwalter und sind bei der Umsetzung von Auffanglösungen (z.B. übertragende Sanierungen) behilflich.